Fachgespräch mit Otto Herz
Sonntag, 14. März 2010 um 19:35 Uhr

bildung-neu-denken e.V. und der Elternbeirat der Staudinger-Gesamtschule laden zu einem Fachgespräch mit dem Reformpädagogen Otto Herz, dem Mitbegründer der Bielefelder Laborschule, ein.
Thema: Lebenslanges Lernen fängt vor der Schule an und hört danach nicht auf.
am Donnerstag, 22. Juli 2010, 14.15 - 16.00 Uhr
im Werkspielhaus der Staudinger-Gesamtschule | Staudinger Straße 10, Freiburg
Nutzen Sie diese Gelegenheit, einen der renommiertesten Pädagogen Deutschlands kennen zu lernen und sich mit ihm im Gespräch auszutauschen.
Werkspielhaus bei Google-Maps finden: Werkspielhaus
Integrative Waldorfschule Emmendingen hält Klage aufrecht
Sonntag, 14. März 2010 um 19:35 Uhr
Integrative Waldorfschule Emmendingen hält Klage aufrecht
Die Integrative Waldorfschule Emmendingen (IWS) hat Untätigkeitsklage gegen das Land Baden-Württemberg erhoben (s. Pressemitteilung vom 24.03.2010). Die Untätigkeitsklage richtete sich dagegen, dass für die Wirtschaftsjahre 2008 und 2009 keine Zuschussbescheide ergangen sind. Ferner wies die Schule darauf hin, dass die monatlichen Vorauszahlungen für das Jahr 2010 vom Land deutlich zu gering angesetzt waren.
Mittlerweile hat sich gezeigt, dass die Klage gerechtfertigt und erfolgreich war: Der Schule wurden für die Jahre 2008 bis 2010 Nachzahlungen in Höhe von ca. € 370.000.- zuerkannt. Allerdings hält die Schule die Klage für das Abrechnungsjahr 2009 aufrecht, da ihr vom Land die Zuschüsse für die Schüler mit Behinderung um ca. 10% gekürzt wurden.. Zur Begründung führt das Land an, dass die Klassen in Sonderschulen für Geistigbehinderte kleiner als an Integrativen Schulen sind und dass sich daher die Kosten auf weniger Schüler verteilen. Demzufolge seien die Zuschüsse für Schüler mit Behinderung an integrativen Schulen entsprechend zu kürzen.
Das Land lässt dabei außer Acht, dass die Klassen an Integrativen Schulen kleiner als an allgemeinen Schulen sind. Der Argumentation des Kultusministeriums folgend, müssten daher die Zuschüsse für Schüler ohne Behinderung erhöht werden. Dies soll freilich nicht geschehen.
An der Integrativen Waldorfschule Emmendingen werden Schüler mit Behinderung gemeinsam mit Schülern ohne Behinderung zieldifferent unterrichtet. Die dauerhafte Genehmigung als Integrative Waldorfschule musste die Schule auf dem Rechtsweg erzwingen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26.03.2009 verweist auf das grundgesetzliche Recht zur Gründung einer freien Schule. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention und die darin verankerten Rechte für Menschen mit Behinderung haben die Schüler das Recht auf inklusive Bildung.
Das Land Baden-Württemberg steht seit diesem Urteil in der Pflicht, gesetzgeberisch tätig zu werden und die Rahmenbedingungen für integrative Schulen zu schaffen. So müssen das Schulgesetz und das Privatschulgesetz an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden. Dies ist bis heute nicht geschehen. Die Integrative Waldorfschule Emmendingen ist enttäuscht darüber, dass die Rahmenbedingungen für den gemeinsamen Unterricht an freien Schulen nach wie vor über die Gerichte eingeklagt werden müssen und fordert die Landesregierung auf, endlich Rechtssicherheit zu schaffen.
(Pressemitteilung, 16.06.2010)
Wir meinen: Die Landesregierung versucht auf allen Ebenen (auch in der öffentlichen Regelschule) Integration kostenneutral zu gestalten. Dies kann kein sinnvoller Ansatz sein, wenn das Wohl der Kinder im Vordergrund stehen soll und steht im krassen Widerspruch zu Aussagen der Landesregierung, die Bildung als wichtige Aufgabe der Landespolitik definieren.
dokumentation | gespräch mit mdl hoffmann
Sonntag, 14. März 2010 um 19:35 Uhr
Simone Schreiber, Philipp Riedel
Die von Herrn Hoffmann korrigierte Fassung können Sie hier herunterladen
- Eltern haben freies Recht auf die Wahl zwischen einem gleichwertigen Regel- und einem Sonderschulangebot.
- Nur die Entscheidung der Eltern zählt, sofern das Wohl des Kindes gewahrt wird und ein eine integrationswillige und integrationsfähige Regelschule zur Verfügung steht und es nicht zu einer Einzelinklusion dort kommt.
- Es wird nicht jede Schule zur Inklusionsschule, sondern es soll wohnortnahe Angebote in allen Regionen geben. Wir wollen keine Einzelinklusion.
- Die Entscheidung wird im Rahmen der Bildungswegekonferenzen gefällt.
- „Ein Kampf ist nicht mehr nötig“ (Herr Hoffmann).
- Inklusive Schulkassen
- Sonder-/Förderschulen
- Außenklassen oder Kooperationsklassen wird es im herkömmlichen Sinne nicht mehr geben, sobald die Voraussetzungen für Inklusionsangebote in der einzelnen Region umgesetzt sind.
- Modellschulen (Empfehlung des Expertenrates) werden nicht eingerichtet.
kongress „inklusion (er)leben | danke
Sonntag, 14. März 2010 um 19:35 Uhr

- über 150 Teilnehmern, die wertvolle Beiträge geliefert haben,
- Otto Herz für seine inspirierende Rede,
- Sabine Daiber, Helmut Gattermann, Klaus Göppert, Silvia Kleine, Elisabeth Noeske, Michaela Riedinger, Simone Schreiber, Heide Simon und Rolf Wiehe für die Leitung der Foren,
- Christoph Bayer (SPD), Jürgen Langer (Landeselternbeirat Ba-Wü), Michael Löser (Waldorfschule Emmendingen), Bärbl Mielich (Grüne), Gudrun Nack (Elternvertreterin), Dr. Sylvie Nantcha (CDU), Gerda Stuchlik (Bürgermeisterin, Freiburg), Anita Rüffer (Moderation) für ihre Teilnahme an der Podiumsdiskussion,
- der Gemeinde Gundelfingen für die kostenlose Bereitstellung der Räume,
- Elke Winkler für die professionelle Kinderbetreuung, die den Kindern viel Spaß machte,
- den Hausmeistern der Gemeinde Gundelfingen,
- Herrn Klausmann und Frau Nock der Gemeinde Gundelfingen für die organisatorische Hilfe,
- unseren Protokollanten,
- den vielen freiwilligen Helfern, die uns tatkräftig zur Seite standen,
- und den Gundelsingers für ihr hervorragendes Catering.

Der Kongress verabschiedete die „freiburger resolution 2010":
Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1996 und der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, alle Kinder unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten in einer inklusiven Schule gemeinsam zu unterrichten.
Wir fordern die Landesregierung Baden-Württembergs auf, umgehend
- das in Artikel 24 der UN-Behindertenkonvention geforderte inklusive Schulsystem einzuführen,
- allen Kindern zu ermöglichen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, bis Klasse 10 gemeinsam zu lernen,
- allen Eltern die freie Schulwahl einzuräumen,
- den Eltern behinderter Kinder Rechtssicherheit für den Besuch einer Regelschule zu gewähren,
- den Regelschulen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf die gleiche personelle und finanzielle Ausstattung wie den Sonderschulen zur Verfügung zu stellen,
- durch entsprechende Fort- und Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer die pädagogischen Voraussetzungen für inklusiven Unterricht zu schaffen,
- das Schulgesetz im Sinne der UN-Konvention zu ändern.
Rechtsgutachten: Inklusion einklagbar
Freitag, 15. Januar 2010 um 00:00 Uhr
freiburger appell
Donnerstag, 08. Oktober 2009 um 12:04 Uhr
Unser, in vielen Bereichen eine Spitzenposition einnehmendes Land, gehört in Sachen Inklusion zu den Schlusslichtern Europas. In den meisten europäischen Ländern werden seit vielen Jahren erfolgreich alle Kinder, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, bis Ende der Sekundarstufe gemeinsam unterrichtet. Die Erfahrungen dieser Länder zeigen: Die Angst, „normale“ Schüler würden nicht entsprechend ihrer Leistungen gefördert oder es würden zu hohe Kosten entstehen, ist unbegründet.
Seit die UN-Behindertenkonvention im März 2009 auch bei uns in Deutschland Rechtskraft erlangt hat, können Eltern ihre behinderten Kinder in Regelschulen unterrichten lassen. Konkret bedeutet dies, dass im bundesdeutschen Bildungssystem in den kommenden Jahren eine Umstrukturierung stattfinden muss, die die gesetzlich festgeschriebene Inklusion ermöglicht. Gelingt dies nicht in absehbarer Zeit, wird sich die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der UN rechtfertigen müssen.
In Baden-Württemberg gab und gibt es langjährige, erfolgreiche inklusive Schulmodelle. Beispielhaft genannt seien die integrative Waldorfschule in Emmendingen und die Anne-Frank-Grundschule in Freiburg, deren „Integratives SchulEntwicklungsProjekt“ (ISEP) entgegen dem Wunsch der Eltern, des Lehrerkollegiums und der Schulleitung nicht weitergeführt werden darf.
Wir finden, es ist an der Zeit, dass sich die Schulträger auf den Weg zu einem gerechten Bildungssystem „Alle(s) inklusive“ machen. Alle Kinder, von behindert über „normal“ bis hochbegabt, ob mit Migrationshintergrund oder aus schwierigen familiären Verhältnissen, müssen entsprechend ihren ganz persönlichen Begabungen gefördert werden, denn sie sind das Kapital unseres Landes und die Zukunft unserer Gesellschaft.
Unsere Bitte an Sie: Folgen Sie Otto Herz, der als Schirmherr und Ehrenmitglied von bildung neu denken e.V. unseren Freiburger Appell als Erster unterzeichnet hat. Tragen Sie mit Ihrer Unterschrift dazu bei, dass an öffentlichen Schulen in Freiburg inklusiver Unterricht ermöglicht wird.
Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung. Hier der Appell im Wortlaut:
fordert ein Inklusionsangebot an öffentlichen Schulen in Freiburg.
Im Sommer 2009 stellte das Kultusministerium Baden-Württemberg das ISEP-Konzept („Integratives SchulEntwicklungsProjekt“) ein. Davon betroffen war in Freiburg die ISEP-Klasse an der Anne-Frank-Grundschule. Erst vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit März 2009 in Deutschland Rechtskraft hat und den Eltern behinderter Kinder die Möglichkeit einräumt, notfalls mit Hilfe von Klagen durchzusetzen, dass ihr Kind eine Regelschule besuchen kann, änderte das Ministerium seine Haltung und schaffte die Sonderschulpflicht in Baden-Württemberg ab.
Dennoch mussten die Eltern der behinderten Kinder der Anne-Frank-Schule monatelang bangen, bis eine Lösung für eine Inklusionsklasse an der Freien Christlichen Schule in Freiburg gefunden wurde.
Auf ein Schreiben der beiden grünen Landtagsabgeordneten Edith Sitzmann und Renate Rastätter vom März d. J., in dem diese sich für eine inklusive Beschulung ausgesprochen haben, antwortete Herr Minister Rau am 10. September 2009:
„… Wie Sie wissen, ist es mir ein großes Anliegen, allgemeine Schulen für einen gemeinsamen Unterricht von Behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schüler zu gewinnen, wo immer dies möglich ist. Dies kann aber am Besten mit deutlichen und überzeugenden Argumenten geschehen. Dabei sind unter anderem gelungene Beispiele gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Kindern besonders hilfreich.
Nur auf Basis einer überzeugten und aufgeschlossenen Grundhaltung einer Schule können behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam profitieren.
Ich bin zuversichtlich, dass dies im Rahmen der Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung auch im Bereich der allgemeinen Schulen zunehmend gelingen wird.“
bildung neu denken e.V. begrüßt diese Aussage. Es ist nun an der Zeit, dass die Umsetzung der UN-Konvention auch von den Trägern der öffentlichen Schulen aktiv verfolgt wird. Damit Eltern tatsächlich ihr Recht auf freie Schulwahl wahrnehmen können, darf der gemeinsame Unterricht aller Kinder - unabhängig vom Förderbedarf der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers - nicht an private Schulen delegiert werden.
Wir fordern das Land Baden-Württemberg und die Stadt Freiburg als Bauträger der Schulen auf, in einem ersten Schritt
• ein Grundangebot konzeptioneller und baulicher Art für einen inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen zu schaffen.
• den inklusiven Unterricht in ISEP-Klassen an der Anne-Frank-Grundschule wieder aufzunehmen.
• einer weiterführenden öffentlichen Schule als Modellschule den inklusiven Unterricht bis mindestens Klasse 10 zu ermöglichen.

Bitte unterstützen Sie diesen Appell mit Ihrer Unterschrift oder
senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. mit dem Betreff: freiburger appell
Doro Moritz_GEW Landesvorsitzende
Stefan Krusche_Sprecher Landesarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und Gesundheit (Bündnis 90/Grüne BW)
Johannes Genenger _Vorsitzender des GEB. der Stadt Albstadt
Prof. Dr. Hans Walz_Institut für angewandte Forschung Hochschule Ravensburg-Weingarten
Irene Vogel_ Stadträtin Unabhängige Frauen Freiburg
Helmut Gattermann_ ehemaliger Lehrer der Staudinger Gesamtschule
Joachim Kerrmann_Vorsitzender GEB Freiburg
Filippina Lala_EB Vorsitzende Pestalozzigrund- und Hauptschule Mannheim
Klaus Pauscher_ GEW Landesfachgruppe Sonderpädagogische Berufe
Grüne Alternative Freiburg_Stadtratsfraktion
Kongress
Freitag, 06. Februar 2009 um 00:00 Uhr
Otto Herz ist jetzt online.
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