Die Schulgesetze sämtlicher 16 Bundesländer müssen angepasst werden.

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"Die Schulgesetze sämtlicher 16 Bundesländer müssen angepasst werden. Vor allem gilt nun auf dem Boden des Völkerrechts: Auf welche Schule ein Kind mit Behinderung geht, entscheiden nicht mehr Ämter und Gutachter, sondern das Kind selbst bzw. seine Eltern! Kostenvorbehalte können gegen dieses Recht nicht mehr geltend gemacht werden. Und keine Regelschule kann fortan ein Kind abweisen, weil es behindert ist."

Aus der Fachtagung "alle inklusive" am 29.1.2009 in Berlin