Verwaltungsgericht Freiburg entscheidet zu Gunsten der „Integrierten Waldorfschule Emmendingen"

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verwaltungsgericht_fr_25.03.09-0001
Das Verwaltungsgericht Freiburg verpflichtet das Land Baden-Württemberg zur Erteilung einer Ersatzschulgenehmigung für die Freie Waldorfschule Emmendingen zum Zweck der integrativen Beschulung.
Eine Berufungsmöglichkeit wurde zugelassen. Sollte das Land Berufung einlegen, ändert sich vorerst nichts am Status der betroffenen Kinder - die Rechtsunsicherheit besteht weiterhin. Wir fordern daher die Landesregierung auf, auf eine Berufung zu verzichten.
Zur Urteilsverkündung war kein Vertreter des Landes  erschienen.





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