Rechtsgutachten: Inklusion einklagbar
Freitag, 15. Januar 2010 um 00:00 Uhr
Rechtsgutachten des Elternverbands „Gemeinsam Leben, Gemeinsam lernen" stellt die unmittelbare Wirksamkeit des Rechts auf Unterricht an Allgemeinen Schulen klar:
Länder müssen handeln
Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen. Zudem müssen Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen. Dies sind zwei wesentliche Ergebnisse eines Rechtsgutachtens, das der führende deutsche Völkerrechtler Professor Dr. Eibe Riedel vorgestellt hat.



