Regelungen zur Umsetzung 2010/11 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Dienstag, den 28. September 2010 um 00:00 Uhr
Das Kultusministerium Baden-Württemberg gibt „Regelungen zur Umsetzung 2010/11 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen" heraus.
Renate Rasttätter:„Wie Sie sehen, handelt es sich weder um eine Verordnung, noch um einen Erlass. Lediglich „Regelungen“ wurden getroffen, die somit keinerlei verwaltungsrechtliche oder gesetzliche Verbindlichkeit haben. Für höchst problematisch halte ich u.a., dass strikte Kostenneutralität vorgesehen ist. Aus meiner Sicht ist dies die Fortsetzung der Mangelverwaltung der sonderpädagogischen Ressourcen."
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Download: Regelungen (PDF)



