Walhus' Blog
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Unkonferenz
Mitmachkonferenz des NRW-Bündnis Eine Schule für alle
Am 13. und 14.11. veranstalte wir vom NRW-Bündnis Eine Schule für alle in Essen eine Konferenz, die in Form einer Unkonferenz oder eines Barcamps stattfinden soll. Die Idee ist übrigens von mir.
Ich habe mit den beiden Socialcamps an zwei vergleichbaren Veranstaltungen teilgenommen und habe diese Form als sehr effektiv und kreativ erlebt. In der Elternbewegung und im NRW-Bündnis sind aber völlig andere Leute mit anderem Hintergrund. Ich bin wirklich mal gespannt, wie sich eine solche Veranstaltung dort realisieren läßt.
Konferenzen und Tagungen der Bündnispartner waren bisher immer gut organisiert und hatten kompetente Referenten. Aber mich hat auch immer irgendwie gestört, dass über neues Lernen und über die Defizite des derzeitigen Schul- und Bildungssystems in Form von Frontalunterricht geredet wurde.
Eine Unkonferenz ist eine kooperative Mitmachveranstaltung. Bei der Unkonferenz gibt es keine vorgegebene Tagesordnung und keine Referentenliste. Jeder Teilnehmern kann auch Referent werden, kann Vorträge halten oder Themen präsentieren. Die Tagesplanung wird zu Beginn jeden Tages von den Teilnehmern gemeinsam aufgestellt. Die Themen werden in Gruppen bearbeitet.
Wir erhoffen uns von der Veranstaltung vor allem neue Impulse und neue Gesprächspartner. Ich denke, diese Tagungsform ist ein guter Beitrag zur Kommunikation und Vernetzung zwichen den Unterstützern.
Jeder, der Interesse hat, ist herzlich eingeladen, teilzunehmen. Teilnahmebeitrag 30 , ermäßigt 10 . Anmeldung unter http://www.nrw-eineschule.de/unkonferenz2010
Übrigens: Die Lebenshilfe in Baden Würtemberg hat eine ähnliche Veranstaltung zum Thema Inklusion auch schon einmal durchgeführt. Die Veranstalter berichteten am Telefon sehr positiv davon. http://www.bridge-lebenshilfe.de/kongress/ .
http://www.nrw-eineschule.de/unkonferenz2010
Tags: Unkonferenz Barcamp eine Schule für alle NRW Inklusion Schule Bildung Tagung Konferenz
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Akteneinsicht
Es ist ziemlich genau 3 Jahre her, dass uns eine Kopie des Gutachtens nach der AO-SF über unseren Sohn verweigert wurde. Ich dachte ja, das hätten wir damals geklärt, aber offenbar machen die das im Kreis Recklinhausen immer noch so.
Man beruft sich auf den §29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in dem steht "Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt" und behauptet, damit sei eine Kopie nicht erlaubt.
Das ist natürlich Unsinn. Die einschlägigen Kommentare sagen eindeutig was anderes. Diese Regelung ist aus einer Zeit, als Kopierer noch nicht üblich waren. Da wollte man sicherstellen, das Behörden nicht gezwungen werden, teure Kopierer anzuschaffen. Das hat sich heute überlebt. Das Ermessen, das den Behörden hinsichtlich der Art der Gewährung eingeräumt wird, ist - wie der Jurist so schön sagt - auf Null reduziert.
Laßt Euch also nichts erzählen!
Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG § 29 Akteneinsicht durch Beteiligte
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. Soweit nach den §§ 17 und 18 eine Vertretung stattfindet, haben nur die Vertreter Anspruch auf Akteneinsicht.
(2) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit durch sie die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt, das Bekanntwerden des Inhalts der Akten dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder soweit die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach, namentlich wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen, geheim gehalten werden müssen.
(3) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.Kommentierungen:
Die Behörde ist nicht verpflichtet, Abschriften und Ablichtungen aus den Akten selbst zu fertigen. Insbesondere besteht kein Anspruch des Beteiligten, ihm die Akten in Kopie zu übersenden, um ihm die Einsicht in die Originalakten zu ersparen. Die Behörde hat über die Anfertigung von Ablichtungen jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Befinden sich Fotokopiergeräte in der Behörde, ist es in der Regel ermessensfehlerhaft, dem Beteiligten die Anfertigung von Ablichtungen gegen Kostenerstattung zu versagen. Denn wegen der häufig langen Dauer der Verfahren ist es für ihn erforderlich, die in den Akten enthaltenen Informationen nicht nur zu lesen sondern auch zu speichern. Andernfalls würde dem Beteiligten die Verfolgung seiner Rechte ohne triftigen Grund erschwert.
Quelle: Obermayer, Kommentar zum VwVfG,3. Auflage, § 29, Rn. 53 zitiert unter http://www.danisch.de/Uni/Pruefrecht/Akteneinsicht.html
"Nicht ausdrücklich vorgesehen, aber ebenfalls als zulässig anzusehen, ist die Herstellung von Abschriften und Ablichtungen von Akten und Aktenteilen für Beteiligte gegen die Übernahme der Kosten"
Quelle: Kopp / Ramsauer Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG § 29 Rdnr. 42
Tags: Amtsschimmel
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Inklusion jetzt! - Vortrag von Hans Wocken in Dorsten
Wie alle Kindern vom gemeinamen Lernen profitieren können
Unsere Elterninitiative hat für den 12.07.2010 den Professor für Lernbehindertenpädagogik und Integrationspädagogik an der Universität Hamburg, Hans Wocken zu einem Vortrag eingeladen.
Nachdem am vergangenen Donnerstag die Veranstaltung mit Dr. Eichholz mit etwa 100 Teilnehmern ziemlich gut besucht war, hoffe ich natürlich auf ähnlich großes Interesse. Hans Wocken habe ich schon mehrfach bei Vorträgen gehört. Er ist ein ausgezeichneter Redner, und hat auch inhaltlich viel zu sagen. Schon deshalb lohnt es sich zu kommen.
Die Veranstaltung findet im Jüdischen Museum in Dorsten statt und beginnt um 19:00. Der Eintritt ist frei
Inhalte:
- Wie können Kinder mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen zusammen in einer Klasse lernen?
- Werden nicht einige Kinder überfordert und andere kommen zu kurz?
- Ist die Sonderschule für manche Kinder der bessere Weg?
- Wie kann eine inklusive Schule allen Kindern die für sie optimalen Lernbedingungen bieten?
- Welche Bedingungen braucht die inklusive Schule?
- Wie können Schulen sich zu inklusiven Schulen entwickeln?
http://www.inklusion-dorsten.de/content/inklusion-jetzt
Tags: Inklusion Behinderung Hans Wocken Dorsten
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Das Gesellschaftsspiel
Neuer Kurzfilm über Inklusion als gesellschaftliches Thema von Filmemacher Florian von Westerholt
Über den Film Uwe geht zu Fuß habe ich hier vor einiger Zeit schon berichtet. Der Filmemacher Florian von Westerholt hat jetzt im Auftrage des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein einen Kurzfilme zum Thema Inklusion gedreht, der in Zusammenarbeit mit der Initiative Alle Inklusive veröffentlicht wurde.
Florian von Westerholt zu diesem Projekt:
Aufgabe war es, das Thema Inklusion in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext zu stellen. Nur indem wir darstellen, wie wichtig die soziale Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen und damit die gesellschaftliche Grundhaltung gegenüber Außenstehenden ist, können wir Inklusion begreifbar und lebendig machen. Wichtig war, dabei kein übliches Erklärstuck zu produzieren, sondern das Thema mit den Mitteln des Films emotional zu bebildern.
Dafür gab es verschiedene Ansätze. Wir haben uns letztendlich für eine Rahmenhandlung mit einem Kind entschieden. Kinder und Jugendliche sind die Menschen, die unsere gesellschaftliche Zukunft bestimmen werden.
Das Gesellschaftsspiel from westerholt & gysenberg on Vimeo.
http://www.alle-inklusive.de/?p=3007
Tags: Inklusion Florian von Westerholt Alles Inklusive
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Die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen - Inklusive Bildung verwirklichen
Offener Brief des NRW-Bündnisses Eine Schule für Alle an die Fraktionen des neu gewählten Landtages NRW
z.H. Frau Hannelore Kraft, SPD, Herrn Dr. Jürgen Rüttgers, CDU, Herrn Prof. Dr. Andreas Pinkwart, FDP, Frau Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, Frau Bärbel Beuermann, Die LINKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Landtagswahl in NRW war Bildungspolitik offensichtlich ein wahlentscheidendes Thema. Die Angstkampagne, die von der alten Landesregierung gegen die "Einheitsschule" massiv geschürt wurde, ist ins Leere gelaufen. Die Abwahl der schwarz-gelben Regierung beweist: Die Mehrheit der Bevölkerung in NRW will einen umfassenden Richtungswechsel in der Bildungspolitik.
Darüber freuen wir uns.
Durch das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" hat sich das Land NRW wie auch die anderen Bundesländer verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Dies wird die zentrale Aufgabe für die Bildungspolitik der nächsten Jahre in diesem Land sein.
Die Bildungspolitik der neuen Landesregierung muss sich dabei an den Zielvorstellungen der UNESCO (1) orientieren. Sie muss ein inklusives Schulsystem anstreben, in dem alle Kinder unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, ihren Fähigkeiten, ihren besonderen Lernbedürfnissen gemeinsam und ihrer Vielfalt entsprechend in einer Schule für alle lernen und individuell gefördert werden.
Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem müssen umgehend Schritte unternommen werden, um den bisher vom Besuch des allgemeinen Schulsystems ausgeschlossenen Kindern mit Behinderungen das Recht auf inklusive Bildung in der wohnortnahen Regelschule zu gewährleisten. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung. Dieses Recht muss das Land auch im Schulsystem dringend verwirklichen. Daraus resultierende zusätzliche Leistungen der Kommunen und Kreise müssen vom Land finanziert werden.
Schon zum neuen Schuljahr 2010/11 muss von der Landesregierung in NRW der individuelle und unmittelbar geltende Rechtsanspruch auf inklusive Bildung für Kinder mit Behinderungen anerkannt und erfüllt werden. Die Landesregierung kann sofort und noch vor der Verabschiedung konventionskonformer Schulgesetze die unteren Schulbehörden und die Kommunen verpflichten, keinem Kind den diskriminierungsfreien Zugang zum Regelschulsystem zu versagen, wenn die Eltern dieses Recht ihres Kindes in Anspruch nehmen wollen. Dazu ist lediglich der entsprechende politische Wille erforderlich.
Der längerfristige Prozess der Umgestaltung des Bildungssystems von der Selektion zur Inklusion muss strategisch durch einen Landesaktionsplan abgesichert werden, der darlegt, in welchen zeitlichen Schritten, mit welchen Maßnahmen und mit welchem finanziellen Mitteln das Ziel eines inklusiven Bildungssystems auf Landesebene erreicht werden soll. Inklusive Schulentwicklung braucht verbindliche landespolitische Vorgaben. Sie darf nicht als "Optionsmodell" dem Ermessen der Schulträger oder den Schulen überlassen werden. Eine politische Bestandsgarantie für das Förderschulsystem ist ebenso wenig zielführend wie die Festschreibung von Formen der äußeren Differenzierung im allgemeinen Schulsystem. Die Beteiligung der Betroffenen bzw. ihrer Vertretungen an dem Umgestaltungsprozess ist unabdingbar.
Um die Qualität der inklusiven Bildung für alle Kinder zu sichern, müssen angemessene Vorkehrungen für eine hochwertige individuelle Förderung getroffen werden. Dazu gehören der Einsatz vorhandener sonderpädagogischer Kompetenzen in den allgemeinen Schulen, die Ausrichtung der Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern am Ziel der Inklusion sowie der Aufbau von Unterstützungssystemen unter Einbindung der Schulträger und der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger und Jugendhilfeträger.
Die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems als Teil eines inklusiven Bildungssystems muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Um die "Eine Schule für alle" durchzusetzen, ist ein gesellschaftliches Miteinander erforderlich, in dem Menschen mit und ohne Behinderung in ihrer individuellen Unterschiedlichkeit und Vielfalt von Anfang an ihre Rechte selbstbestimmt und gleichberechtigt ausüben können, ohne sich ihr Dazugehören erst verdienen zu müssen.
Mit freundlichem Gruß
für das NRW-Bündnis
Uta Kumar Michael Baumeister Wolfgang Blaschke
Mitunterzeichner
NRW-Bündnis Eine Schule für alle Bielefelder Initiative: Eine Schule für alle Aktion Humane Schule Verein Invema e.V. netSchool Lehrstuhl Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung, Uni Köln attac Lemgo Förderverein Reformschule Soest e.V. GGG-NRW Bielefelder Eltern für Integration Initiative Jenaplanschule Herzogenrath e.V. SJD-Die Falken, Kreisverband Essen LandesschülerInnenvertretung NRW SoVD Landesverband NRW GEW, Stadt- und Kreisverband Aachen Elterinitiative Gemeinsamer Unterricht in Monheim am Rhein Initiative Down-Syndrom Kreis Unna e.V. Förderverein Lindenhofschule Halver Förderverein Gesamtschule Alfter Gemeinsam leben lernen Solingen e.V. Gemeinsam leben - gemeinsam lernen Bonn e.V. Schule für alle e.V. Hennef Mittendrin-Hürth e.V. Gemeinsam leben - gemeinsam lernen Südlohn Gemeinsam leben - gemeinsam lernen Aachen e.V. Elterinitiative Gemeinsamer Unterricht Bornheim attac Arbeitskreis Bildung und Erziehung Down-Syndrom-Netzwerk Deutschland Gemeinsam leben lernen Hilden e.V. Down-Syndrom Köln e.V. Elterinitiative Kölner GU-Schulen Initiative Bildungsfreundschaft Münster Elterninitiative Eine Schule für Alle in Münster - 1-13 mittendrin e.V. Köln Gemeinsam leben lernen Mönchengladbach e.V. Gemeinsam leben lernen Düsseldorf e.V. Gemeinsam leben-Gemeinsam Lernen Dorsten Dr. Anke Langner Dr. Gerfried Stanzel, Schulleiter a.D. Dr. Saskia Erbring Rainer Uffmann
Das NRW-Bündnis "Eine-Schule für alle"
ist ein Aktionsbündnis aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen. Ziel des Bündnisses ist der Umbau des vielgliedrigen Schulsystems zugunsten einer Schule für alle. Diese soll für alle Kinder und Jugendlichen bis zum ersten schulischen Abschluss in der Sekundarstufe I da sein. Junge Menschen mit speziellem Förderbedarf gehören von Anfang an dazu und erhalten dort die notwendige Förderung. Jedes einzelne Mädchen und jeder einzelne Junge wird in seiner Gesamtentwicklung unterstützt. Näheres unter http://www.nrw-eineschule.de
1. Vgl. Inklusion: Leitlinien für die Bildungspolitik. Deutsche Ausgabe der Policy Guidelines on Inclusion in Education. Bonn: Deutsche UNESCO-Kommission, 2009. ISBN 978-3-940785-12-1
http://www.unesco.de/fileadmin/medien/Dokumente/Bibliothek/inklusion_leitlinien.pdf
Tags: Integration Inklusion Schule Behinderung Gemeinsamer Unterricht UN-Konvention NRW Eine Schule für alle
