Walhus' Blog
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Sind Schwerpunktschulen der richtige Weg zur Inklusiven Schule?
Verbindlicher Zeitplan ist erforderlich, Rechtsanspruch muss jetzt kommen
Zur Zeit wird allerorten darüber diskutiert, ob Schwerpunktschulen die Lösung sein können, Inklusion umzusetzen. Hier meine persönliche Position zu diesem Thema.
Grundsätzlich trägt die Diskussion über Schwerpunktschulen die Gefahr in sich, zur Hinhaltestrategie zu werden.
Das Ziel muss der Aufbau eines inklusiven Schulsystems bleiben. Das bedeutet, dass Kinder mit Behinderungen die Schule besuchen, zu der sie auch gehen würden, wenn sie keine Behinderung hätten. Soweit das Ziel. Wenn es erreicht ist, braucht es keine Schwerpunktschulen.
Schwerpunktschulen sind also ein Thema für den Übergang zum inklsuiven Schulsystem.
Die wesentliche Forderung muss deshalb m.E. sein, Ross und Reiter zu nennen und bereits jetzt einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, zu dem die UN-Konvention vollständig umgesetzt sein muss.
Ohne verbindlichen Zeitplan wird es kein inklusives Schulsystem geben.
Als Zeitrahmen scheinen mir 10 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK die weitestgehende Position, die ich mittragen würde. Bis spätestens 2019 muss die inklusive Schule umgesetzt sein!
Für die Förderschulen L/E/S halte ich es allerdings nach wie vor für die einzig akzeptable Option, zum nächsten Schuljahr keine neuen SchülerInnen mehr aufzunehmen, und diese Schulen auslaufen zu lassen. Hier ist 2019 definitiv zu spät. Ausschließlich unter der Prämisse einer klaren Zeitplanung würde ich einer Regelung zustimmen, dass (Schwerpunkt-) Schulen benannt werden, die vorrangig Kinder mit Behinderungen aufnehmen, bzw. die damit anfangen. Ich halte deshalb auch den Vorschlag für sinnvoll, nicht von Schwerpunktschulen, sondern besser von "Vorreiterschulen" zu sprechen um klar zu machen, dass es sich um die Schulen handelt, die beginnen.
Die Kommunen müssen dazu jetzt in die Pflicht genommen werden, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung festzulegen, wie sie ihre Schulen in der verbleibenden Zeit dazu befähigen können. Es muss also einen Plan geben, der aussagt, welche Schule ab wann Kinder mit Behinderungen aufnimmt. Das darf keinesfalls dem Zufall überlassen bleiben. Partizipation der Beteiligung ist dabei unverzichtbar. In diesem Zeitraum muss der Schulträger es dann auch schaffen, Barrierefreiheit in allen Schulen sicher zu stellen.
Bereits in der Zwischenzeit darf es natürlich keine Zwangszuweisungen zu Förderschulen gegen den Elternwillen geben. Der Rechtsanspruch auf Zugang zr Regelschule muss jetzt gesetzlich verankert werden. Allerdings kann es sein, dass ein Kind mit Förderbedarf in dieser Zeit an eine andere erreichbare Schule verwiesen wird. (Was hier zumutbar ist, darüber müssen Kriterien abgestimmt werden)
Auch für Schulen ist Klarheit darüber, welche Aufgaben zu welchem Zeitpunkt auf sie zukommen, von großer Bedeutung. (Konzeptentwicklung, Fortbildung)
Die verbreitete Denkweise, nur über gute Vorbilder (Vorzeigeschulen) alle mitzunehmen, scheidet hingegen definitiv aus.
Tags: Inklusion NRW Schwerpunktschulen
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Bündnis lädt zur Unkonferenz ein
Unkonferenz Inklusion 23. -24.03.2012 in Herne

Ich organisiere gerade eine zweite Unkonferenz des NRW-Bündnisses Eine Schule für alle. Das darf natürlich auch hier nicht fehlen. Hier eine Pressemitteilung, die ich heute verschickt habe.
Presseinformation: Am 23. und 24.03.2012 treffen sich im Herner Stadtteilzentrum Pluto Eltern, Pädagogen und Interessenten aus ganz NRW zu einer außergewöhnlichen Tagung. Das NRW-Bündnis "Eine Schule für alle" lädt zu einer Unkonferenz zum Thema Inklusion ein. Darunter verstehen die Veranstalter eine kooperative Mitmachkonferenz.
Unkonferenz
Eine Tagesordnung oder Referentenliste sucht man bei dieser Veranstaltung vergeblich. Die Themen werden erst während der Konferenz von den Teilnehmern festgelegt. Jeder der teilnimmt, kann zugleich Referent sein.
"Es gibt inzwischen umfangreiche Erfahrungen mit dieser Konferenzform", erklärt Organisator Michael Baumeister vom NRW-Bündnis. "Unter dem Titel Barcamp oder Open-Space werden Unkonferenzen weltweit seit vielen Jahren erfolgreich durchgeführt." Für Teilnehmer klassischer Konferenzen und Tagungen sind nicht selten die Gespräche in den Pausen oder am Rande der Veranstaltung wichtiger, als die eigentliche Tagesordnung. Unkonferenzen greifen diese Erfahrung auf und rücken die Interessen der Teilnehmer in den Vordergrund.
Auch für das NRW-Bündnis ist die Tagungsform nicht neu. Bereits 2010 hat das Bündnis eine Unkonferenz durchgeführt, die von den Konferenzteilnehmern sehr gut angenommen wurde.
"Bei einer Unkonferenz stellt sich immer eine ganz besondere, sehr kreative und kommunikative Atmosphäre ein", berichtet Michael Baumeister.
Am Anfang jedes Konferenztages steht die Sessionplanung. Teilnehmer stellen ihre Themen vor, auf einer großen Stellwand werden alle Themen in einem Stundenraster auf die vorhandenen Räume verteilt. Viele haben sich auf ihr Thema vorher bereits umfassend vorbereitet, es ist aber auch möglich, ganz spontan Themen vorzuschlagen. Jeweils eine Stunde lang wird ein Thema behandelt. Dann wechseln die Teilnehmer den Raum und die Session. So können bei der Konferenz bis zu 40 Themen bearbeitet werden. Jeder sucht sich die Themen aus, die ihn interessieren.
Hinterher haben selten zwei Personen die selben Veranstaltungen besucht, trotzdem sind die Teilnehmer von Unkonferenzen in der Regel sehr zufrieden mit ihren individuellen Ergebnissen.
Inklusion
Oberthema der Unkonferenz ist Inklusion. Beim der ersten Unkonferenz, die das Bündnis veranstaltet hat, ging es vor allem um Gelingensbedingungen von inklusiver Schule. "Schulische Inklusion für Kinder mit Behinderungungen wird auch dieses Mal sicher wieder ein wichtiges Thema sein" sagt Michael Baumeister. "Wir wollen das Thema aber nicht zu eng eingrenzen", Inklusion soll umfassend zum Thema gemacht werden. Das Stichwort ist "Soziale Inklusion". Alle Aspekte der Teilhabe und Zugehörigkeit von Menschen zur Gesellschaft können dabei zur Sprache kommen" Teilnehmen kann jeder mit Interesse am Thema. Man muss nicht unbedingt selbst ein Referat halten, sollte aber bereit sein, sich aktiv zu beteiligen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Anmeldung und weitere Informationen unter http://www.nrw-eineschule.de/unkonferenz2012
Das NRW-Bündnis eine Schule für alle
ist ein Aktionsbündnis aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen. Ziel des Bündnisses ist der Umbau des vielgliedrigen Schulsystems zugunsten einer Schule für alle. Diese soll für alle Kinder und Jugendlichen bis zum ersten schulischen Abschluss in der Sekundarstufe I da sein. Junge Menschen mit speziellem Förderbedarf gehören von Anfang an dazu und erhalten dort die notwendige Förderung. Jedes einzelne Mädchen und jeder einzelne Junge wird in seiner Gesamtentwicklung unterstützt. Näheres unter http://www.nrw-eineschule.de
http://www.nrw-eineschule.de/unkonferenz2012
Tags: Inklusion Unkonferenz Eine Schule für alle NRW-Bündnis
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Keine EU-Norm zur Gurkenkrümmung.
Mein Kommentar zu einem Artikel von Ruhrbaron Stefan Laurin
Nach langer Zeit nutze ich mein verwaistes Blog mal wieder.
Stefan Laurin hat sich im Blog Ruhrbarone auf sehr populistische Art mit dem Thema Inklusion auseinander gesetzt. Leider hört man diese Pseudoargumentation in den vergangenen Wochen immer öfter.
Hier mein Kommentar zu Stefan Laurins Artikel:
Leider wird in diesem Artikel mal wieder haarscharf an der Realität vorbei argumentiert. Stefan Laurin spricht von “einer UN-Konvention, die Deutschland ratifiziert hat” und von der “sogenannten Inklusion” und suggeriert auch im Weiteren, dass da Leute, die von nichts eine Ahnung haben jetzt in Gießkannenmanier “behinderte Schüler auf die klassischen Schulformen [...] verteilen” wollen.
So einfach kann man es sich nicht machen.
Bei der genannten Konvention geht es um die “UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen”. Dabei handelt es sich um eine Menschenrechtskonvention. Kinder mit Behinderungen haben danach das Recht, in einem inklusiven Schulsystem zu lernen. Wichtig ist, dass die Konvention eben nicht nur den Zugang zur Regelschule fordert, sonder auch die “angemessenen Vorkehrungen” zur Verwirklichung der Rechtes auf Bildung in der Regelschule. Es geht also keinesfalls nur ums Verteilen. Das Recht auf inklusive Bildung ist ein Menschenrecht. In Stefan Laurins Artikel hat man den Eindruck, als ginge es um irgendeine EU-Norm zur Gurkenkrümmung.
Was in den meisten anderen europäischen Länder schon längst Normlität ist, wurde Kindern mit Behinderungen bisher in Deutschland verwehrt. Kinder wurden bisher überwiegend und häufig auch gegen den Willen der Eltern in Sonderschulen eingewiesen, obwohl seit Jahren Wissenschaftler immer wieder belegt haben, dass die gesonderte Förderung keinesfalls von Vorteil ist (z.B. der zitierte Prof. Ulf Preuss-Lausitz und besonders auch Prof. Hans Wocken). Im Gegenteil, die Chance, einen Schulabschluss zu erwerben und einen Arbeitsplatz zu bekommen sind für Sonderschüler wesentlich geringer, als für Schüler, die an Regelschulen gemeinsam mit anderen Kindern gefördert werden. In dem zitierten Gutachten von Klaus Klemm und Ulf-Preuss-Lausitz finden sich etliche Quellen dazu. Hier einen Sonderschullehrer und den FDP-Politiker Ralf Witzel als Experten und Kronzeugen gegen die inklusive Bildung heranzuziehen, wirkt da schon irgendwie niedlich. Eine Anmerkung noch zur Förderschule Lernen. Kinder mit Lernschwierigkeiten gelten in Deutschland als “Behindert”. In anderen Ländern reagiert man darauf mit Unverständnis. Kinder mit Lernschwierigkeiten zu fördern, wird dort als normale Aufgabe aller Schulen verstanden.
Im Grunde ist es aber müßig, hier die Diskussion aufzumachen, ob die Förderung von Kindern besser an der Regelschule oder doch an der Sonderschule erfolgen sollte. Mit der UN-Konvention kann man die Frage um das “Ob” der Inklusion wohl als beantwortet werten. Es geht um die Verwirklichung eines Menschenrechtes, also kann es nur noch um das “Wie” gehen.
Fragen wir also nach dem Wie. Und auch hier trifft Stefan Laurin nicht den Kern. Bei ihm wirkt es, als sollten ab morgen Kinder mit Behinderungen wahllos auf die Regelschulen verteilt werden. Ob sie nun lernbehindert sind oder schwere körperliche und geistige Einschränkungen haben, liest man Stefan Laurins Artikel, hat man den Eindruck, ab morgen werden sie notfalls im Rollstuhl in die Regelklassen gerollt und sollen dort dem Stoff folgen, ohne dass sich dort etwas tut.
Klemm und Preuss-Lausitz sehen das differenzierter.
Zunächst einmal fordern sie nicht die Auflösung aller Förderschulen sondern nur der Förderschulen Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung. Bei den anderen Fördesschwerpunkten (Geistige Entwicklung, Körperliche Entwicklung, Hören, Sehen …) gehen sie von einer Inklusionsquote von ca 50% bis 2020 aus.
Das ist etwas anderes, als hier suggeriert wird.
Und es ist in der Tat sinnvoll.
Ein Doppelsystem aus Förderschule und Gemeinsamem Unterricht ist auf Dauer nicht oder nur als extremes Sparmodell zu finanzieren. Erst die Auflösung der Förderschulen L E und S setzt Ressourcen frei, die benötigt werden, um die Unterrichtsqualität an der Regelschule so zu verbessern, dass Kinder dort gute Lernvoraussetzungen bekommen.
Auch jetzt schon bestehen in integrativen Klassen bessere Bedingungen, als in anderen Klassen. Schulen, die das im Griff haben, können durchaus in solchen Klassen mit mehr als Doppelbesetzung arbeiten. Eine gute Ressourcenausstattung und einen Fortbildungsoffensive muss die Anforderung sein, die jetzt in Breite getragen werden muss.
Sorgen von Lehrern sind da verständllich, aber sie sollten nicht dazu führen, das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Eine große Herausforderung wird bei den Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten liegen. Aber auch dazu gibt es Empfehlungen der Gutachter und im Übrigen jahrelange Erfahrungen im Gemeinsamen Unterricht.
Gemeinsames Lernen nutzt nicht nur Kindern mit Behinderung. Es ist mit Nichten so, dass Eltern reihenweise ihre Kinder von den integrativen Schulen abmelden. Dass Experte B das als Sonderschullehrer so darstellt, ist ja verständlich. Plätze in guten integrativen Schulen sind im Gegenteil stark nachgefragt, weil davon alle Kinder profitieren.
Allerdings – und da schneidet der Artikel dann doch die tatsächlichen Probleme an – ist es wenig sinnvoll, die Umsetzung der Inklusion dem Spiel der Kräfte zu überlassen. Dass inzwischen gemeinsamer Unterricht überwiegend an Hauptschulen stattfindet, ist eine problematische Entwicklung.
Inklusionsentwicklung braucht neben Ressourcen vor allem gut Planung auf allen Ebenen.
Schulministerin Löhrmann hat bereits im Dezember 2010 für den Sommer 2011 einen Landesinklusiosplan angekündigt. Seither wurde der Plan immer wieder verschoben. Wie Frau Löhrmann Anfang Dezember feststellte, wolle man Qualität den Vorrang vor Schnelligkeit geben.
Viele Kommunen stellen deshalb inklusive Schulentwicklungsplanungen erst mal zurück, bis es neues aus Düsseldorf gibt. Gleichzeitig gibt es eine große Palette an unkoordinierten Entwicklungen im Lande.
Die Landesregierung ist jetzt am Zuge. Die Ausweitung der Lehrerstellen für die Integrativen Lerngruppen ist ein kleiner Schritt. Entscheidend wird aber sein, wie jetzt der Prozess insgesammt gesteuert wird. Dabei spielt die Ressourcensteuerung die entscheidende Rolle. Ich hoffe sehr, dass die Landesregierung dabei den Empfehlungen der Gutachter folgt und die Auflösung der drei Förderschultypen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung zügig vorantreibt. Anders ist eine qualitativ hochwertige inklusive Schulentwicklung wohl nicht erreichbar.
Michael Baumeister, Dorsten Vater eines Kindes mit Downsyndrom
http://www.ruhrbarone.de/foerderschulen-vor-dem-aus/comment-page-1/#comment-116185
Tags: Inklusion Schule Ruhrbarone NRW
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Grüne sollen endlich Farbe bekennen
Gemeinsam leben - gemeinsam lernen NRW e.V. und der mittendrin e.V. habe anläßlich des bevorstehenden Parteitags der NRW-Grünen eine Pressemitteilung zur Inklussion veröffentlicht
Elternvereine enttäuscht über grüne Schulpolitik in NRW
Anlässlich des bevorstehenden Parteitags der NRW-Grünen am kommenden Wochenende fordern die Elternvereine „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ die Partei auf, in Sachen Inklusion endlich Farbe zu bekennen. „Obwohl die Landesregierung nun schon seit einem dreiviertel Jahr im Amt ist, liegt noch nicht einmal ein Gesetzentwurf vor, um Kindern mit Behinderung einen individuellen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen zu sichern“, bemängelt Bernd Kochanek, Vorsitzender der LAG Gemeinsam leben – gemeinsam lernen. Immer noch müssen Eltern, die für ihr behindertes Kind die Integration wollen, um einen Platz an der Regelschule kämpfen – und darum, dass ihr Kind an der Regelschule auch die Förderung bekommt, die es braucht. Dabei sind sie weiterhin den Ermessensentscheidungen von Behörden und Schulleitern vor Ort ausgeliefert.Insgesamt sind die Eltern enttäuscht von einer grünen Schulpolitik, die vor der Landtagswahl eine konsequente und zügige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention versprochen hat, und den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems jetzt in der Regierung so zögerlich angeht. Und das, obwohl schon seit Dezember ein gemeinsamer Beschluss aller Landtagsfraktionen vorliegt, der die Regierung zum Handelns auffordert.
„Man hat schon den Eindruck, dass stets andere Dinge wichtiger sind“, kritisiert Eva-Maria Thoms, Vorsitzende des mittendrin e.V. So ist bis heute keine öffentliche Kampagne für inklusive Bildung geplant. Die meisten Schulen in NRW und die große Mehrheit der Eltern von Schulkindern sind immer noch völlig ahnungslos, dass Schüler mit und ohne Behinderung demnächst gemeinsam zur Schule gehen werden. Selbst die Eltern von Kindern mit Behinderung sind mehrheitlich nicht über den bevorstehenden Rechtsanspruch und über gemeinsames Lernen informiert.
Unzufrieden sind die Eltern auch, wie wenig die Elternvereine als Vertreter der betroffenen Kinder in die Planung eines inklusiven Bildungssystems und in die Erarbeitung des notwendigen neuen Schulgesetzes eingebunden werden. Seit Jahresbeginn arbeitet im Ministerium eine Projektgruppe hinter verschlossenen Türen an einem „Inklusionsplan“. „Die Arbeit am Inklusionsplan ist völlig intransparent“, kritisiert Bernd Kochanek von der LAG Gemeinsam leben – gemeinsam lernen, „die Betroffenen haben einen Anspruch auf Partizipation. Dies ist mit Anhörungen nicht getan. Wir fordern, dass die Elternverbände der betroffenen Kinder Sitz und Stimme in der Projektgruppe im Schulministerium bekommen“.
Ihre Ansprechpartner:
Bernd Kochanek, LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen NRW e.V., 0173/ 971 30 99
http://www.gemeinsam-leben-nrw.de/Eva-Maria Thoms,mittendrin e.V., 0171 540 97 88
http://www.eine-schule-fuer-alle.info/
Tags: Inklusion NRW Grüne Schule Bildung
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Ich hatte ja erwähnt, dass die CDU in NRW mehr...
... Initiative für behinderte Schüler verlangt. Dazu gibt es auch einen konkreten Antrag an den Landtag mit dem Titel: "Den Kommunen einen verlässlichen Rahmen für die schulische Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention geben!"
Der Antragstext ist nachzulesen unter: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-1793.pdf
Tags: Inklusion CDU NRW
